Eine Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft ergab kürzlich, dass leider hier und heute in der Weltstadt Hamburg die entsetzliche Praktik der Genitalverstümmelung an Mädchen praktiziert wird. DIE LINKE fordert eine strikte Bekämpfung dieser im Schatten des Islam vollzogenen barbarischen Praxis. Die FRÖHLICHEN GOTTLOSEN fragen sich: Wo bleibt der empörte Aufschrei von Öffentlichkeit und Politik – liegt hier eine Form falscher Rücksichtnahme auf Religion vor, wie man sie auch auch in Anbetracht der (vergleichsweise viel weniger grausamen) Beschneidung jüdischer und moslemischer Jungen walten lässt?
Das Hamburger Abendblatt berichtet von Fällen, in denen Eltern durch Überzeugungsarbeit des Jugendamtes davon abgebracht werden konnten, die eigenen Kinder brutal zu verstümmeln. Wir fragen: Warum wird Eltern, die die erklärte Absicht hegen, die eigenen Kinder schlimmer zu misshandeln als es in den meisten Folterkellern der Erde geschieht, nicht sofort das Sorgerecht entzogen?
Neben der Frage nach religiös motivierter Körperverletzung ist die vernachlässigte Frage nach religiös motivierter Bewusstseinsverletzung aufzuwerfen. Religiös motivierte Körperverletzung findet unter der Schirmherrschaft von Glaubenssätzen und teils in die Vorgeschichte reichenden bedenklichen Ritualen statt, die von Generation an Generation weitergegeben werden. Was stets mit Verletzungen kindlichen Bewusstseins einhergeht: Das überaus aufnahmefähige und formbare, jede Religion assimilierende kindliche Gemüt wird in nichtzustimmungsfähigem Alter mit Glaubensinhalten gefüttert. Von dieser Bewusstseinsverletzung erholen sich die meisten Betroffenen zeitlebens nicht mehr. Erholung hieße: Den Glauben von Eltern und Gemeinschaft in Frage stellen, um ihn sodann beizubehalten oder abzulegen oder einen anderen Glauben anzunehmen.
Aktuell wird religiös motivierte Körperverletzung mit der Unantastbarkeit religiösen Bewusstseins gerechtfertigt. Diese vielbeschworene Unantastbarkeit ist indes obsolet, da der Bestehensgrund religiösen Bewusstseins und der intergenerationellen religiösen Gemeinschaften die permanente Indoktrination – also Verletzung – kindlichen Bewusstseins und die Zurichtung kindlichen Gemüts ist. Das heißt: Eltern und Geistliche, die das Recht auf religiös motivierte Körperverletzung fordern, wurden einst als Kinder selbst verletzt, als man sie religiös korsettierte.
Diesbezüglich der Schriftsteller Alexander Kuppermann:
Über Religion
Dein Bähbäh, Säugling, ist es nicht der einzig mögliche Protest, erbarmungslos in das flammende, schreiende Chaos von Licht und Laut hineingeschleudert zu sein?
Ist dein hilfloses Quäken nicht ohnmächtiges Entsetzen, nicht Klage um die gestorbene Schönheit des Nichts?
Dein Wimmern gilt der Taufe oder Beschneidung?
Du zuckendes Bündelchen Fleisch bist schon felsenfest vom Dasein irgendeines Gottes überzeugt?
Du glaubst, ehe du denkst?
Willst, kaum Mensch geworden, Christ oder Muselman, Feueranbeter oder Mormone sein?
Oder ist Religion nur ein Erbübel, ein Kollektivgebrechen, als besonderes Kennzeichen in Geburtsurkunden vermerkt?
(Alexan (alias Alexander Kuppermann), Mit uns die Sintflut. Fibel der Zeit, Fischer 1987, S. 179)